In der Stiftung Tannacker begleiten wir die Menschen mit Beeinträchtigung nach dem Teilhabe-Konzept. Teilhabe ist ein Grundrecht jedes Menschen. Sie ist in der UNO–Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verankert. Es geht um Selbstbestimmung, Eigenverantwortung und das ganz normale Dabei-Sein wie andere Menschen auch.
Auch der Kanton Bern möchte, dass Menschen mit einer Beeinträchtigung Ihr Leben freier gestalten können. Deshalb ist seit 1. Januar 2024 das Behindertenleistungsgesetz (BLG) in Kraft. Und die Stiftung Tannacker ist bei den ersten Institutionen dabei.
Haben wir Sie neugierig gemacht? Interessieren Sie sich dafür, wofür sich die Stiftung Tannacker einsetzt und wie wir arbeiten? Möchten Sie sich vertieft mit dem Thema Teilhabe, den theoretischen Grundsätzen, der ICF und den daraus abgeleiteten agogischen Werkzeugen auseinandersetzten?
Unser Handbuch zum «Teilhabe-Konzept» (245 Seiten) ist für CHF 35 erhältlich:
kontakt@stiftung-tannacker.ch
031 858 01 11
Das Lenkungsgremium «Teilhabe-Konzept» der Stiftung Tannacker
Daraus ergeben sich für die Mitglieder folgende Schwerpunkte:
Zum Lenkungsgremium «Teilhabe-Konzept» gehören 8 Begleitpersonen.
Momentan setzt sich das Lenkungsgremium «Teilhabe-Konzept» folgendermassen zusammen:
Ursula
Burri
Co-Leitung
Stefanie
Glauser
Co-Leitung
Johannes
Frei
Bereich Gesundheit
Corinne
Geissbühler
Bereich Arbeit
Milena
Hofer
Bereich Wohnen
Francesca
Manzone
Vertretung begleitete Personen, externe Vernetzung
Kevin
Tatzberger
Bereich Agogik
Anja
Wüthrich
Bereich Ökonomie
Die Behindertenrechtskonvention (BRK) trat am 3. Mai 2008 in Kraft und zählt heute 175 Vertragsstaaten. Die BRK ist das erste internationale Spezialübereinkommen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Eine Besonderheit: Die BRK ist das erste internationale Übereinkommen, dem die Europäische Union beigetreten ist.
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