Stiftung Tannacker

Teilhabe

Teilhabe-Konzept

In der Stiftung Tannacker begleiten wir die Menschen mit Beeinträchtigung nach dem Teilhabe-Konzept. Teilhabe ist ein Grundrecht jedes Menschen. Sie ist in der UNO–Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verankert. Es geht um Selbstbestimmung, Eigenverantwortung und das ganz normale Dabei-Sein wie andere Menschen auch.
Auch der Kanton Bern möchte, dass Menschen mit einer Beeinträchtigung Ihr Leben freier gestalten können. Deshalb ist seit 1. Januar 2024 das Behindertenleistungsgesetz (BLG) in Kraft. Und die Stiftung Tannacker ist bei den ersten Institutionen dabei.

Handbuch

Haben wir Sie neugierig gemacht? Interessieren Sie sich dafür, wofür sich die Stiftung Tannacker einsetzt und wie wir arbeiten? Möchten Sie sich vertieft mit dem Thema Teilhabe, den theoretischen Grundsätzen, der ICF und den daraus abgeleiteten agogischen Werkzeugen auseinandersetzten?

Unser Handbuch zum  «Teilhabe-Konzept» (245 Seiten) ist für CHF 35 erhältlich:
kontakt@stiftung-tannacker.ch
031 858 01 11

Lenkungsgremium «Teilhabe-Konzept»

Das Lenkungsgremium «Teilhabe-Konzept» der Stiftung Tannacker

  • ist verantwortlich für die agogische Beurteilung der Konzepte und der Angebote;
  • steuert die Umsetzung;
  • gewährleistet die fachliche Vernetzung unter den Bereichen;
  • stärkt die Fachkompetenz der Begleitpersonen;
  • wirkt bei der stetigen Weiterentwicklung der Konzepte, Dienstleistungen und Abläufe mit.

Daraus ergeben sich für die Mitglieder folgende Schwerpunkte:

  • Sie sind Ansprechpersonen zu Fragen rund ums Teilhabe-Konzept in ihrem Bereich.
  • Sie führen interne Weiterbildungen durch.
  • Sie arbeiten in Projektgruppen zu aktuellen Themen mit.

Zum Lenkungsgremium «Teilhabe-Konzept» gehören 8 Begleitpersonen.

  • Die Co-Leitung (2 Personen) bildet die tannackerinterne «Fachstelle Teilhabe-Konzept».
  • Die 6 weiteren Mitglieder vertreten jeweils einen Bereich.

Momentan setzt sich das Lenkungsgremium «Teilhabe-Konzept» folgendermassen zusammen:

Ursula
Burri

Co-Leitung

Stefanie
Glauser

Co-Leitung

Johannes
Frei

Bereich Gesundheit

Corinne
Geissbühler

Bereich Arbeit

Milena
Hofer

Bereich Wohnen

Francesca
Manzone

Vertretung begleitete Personen, externe Vernetzung

Kevin
Tatzberger

Bereich Agogik

Anja
Wüthrich

Bereich Ökonomie

Übereinkommen der UNO über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Die Behindertenrechtskonvention (BRK) trat am 3. Mai 2008 in Kraft und zählt heute 175 Vertragsstaaten. Die BRK ist das erste internationale Spezialübereinkommen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Eine Besonderheit: Die BRK ist das erste internationale Übereinkommen, dem die Europäische Union beigetreten ist.

Behindertenrechtskonvention

In leichter Sprache

BRK