Stiftung Tannacker

Ärztliche Versorgung

Heimarzt*Heimärztin

Die Heimverordnung des Kantons Bern regelt in Artikel 10, Absatz 1:
Die ärztliche Versorgung muss durch die vertragliche Verpflichtung einer Heimärztin oder eines Heimarztes sichergestellt werden.

Die Hauptaufgabe der*des Heimärztin*Heimarztes ist es, der Stiftung Tannacker als Ansprechpartner*innen und Fachberater*innen für gesamtbetriebliche Belange und für pflegerische und medizinische Fragen zur Seite zu stehen.

Heimarzt*Heimärztin für die Standorte Moosseedorf und Bäriswil

Dr. med. Franziska Schneider
Dr. med. Manfred Schneider

Heimarzt für den Standort Bern

Dr. med. Thomas Niederhäuser

Hausarzt*Hausärztin

Die Bewohner*innen haben freie Arztwahl. Bei Bedarf haben die behandelnden Ärzte die Möglichkeit, ihre Sprechstunde im Arztzimmer der Stiftung Tannacker zu organisieren.
Bei einer urteilsunfähigen Person plant nach Art. 377 ZGB der*die behandelnde Arzt*Ärztin die Behandlung unter Beizug der gesetzlichen Vertretung für medizinische Massnahmen. Dabei wird soweit möglich auch die urteilsunfähige Person miteinbezogen. Die Begleitpersonen der Stiftung Tannacker wirken beratend bei der Behandlungsplanung mit.