Stiftung Tannacker

Wohnen

In der Stiftung Tannacker haben Personen mit Begleitung das Recht, über ihre Wohnform und ihr Zusammenleben mitzubestimmen. Um diesem Anspruch entgegenzukommen, bietet die Institution verschiedene Wohnformen und unterschiedliche Wohnorte an.

Die einzelnen Wohnangebote richten sich grundsätzlich an alle Bewohner*innen der Stiftung Tannacker. Es ist dann Aufgabe der Institution, für das gewählte Wohnangebot bestmöglich eine bedarfsgerechte Begleitung sicherzustellen.

Die Personen mit Begleitung sind mitverantwortlich für die Einrichtung der Räumlichkeiten, für das Zusammenleben, für die Führung des Haushalts und für die Gestaltung der Freizeit.