Stiftung Tannacker

Behindertenleistungsgesetz

Im  Kanton Bern werden Menschen mit einer Beeinträchtigung künftig freier über Ihr Leben entscheiden können. Beispielsweise ob sie zu Hause mit Assistenz wohnen möchten oder lieber in einem Wohnheim. Seit 1. Januar 2024 ist das entsprechende Behindertenleistungsgesetz (BLG) in Kraft.

Diese verbesserte Selbstbestimmung und Eigenverantwortung von Menschen mit einer Beeinträchtigung entspricht genau unserer Haltung. Deswegen ist die Stiftung Tannacker bei den ersten Institutionen dabei. Ende 2024 werden alle Personen, die in der Stiftung Tannacker wohnen und arbeiten, von den neuen Möglichkeiten profitieren können.


Haben Sie Interesse? So geben wir gerne Auskunft.