In der Stiftung Tannacker begleiten wir die Menschen mit Beeinträchtigung nach dem Teilhabe-Konzept. Teilhabe ist ein Grundrecht jedes Menschen. Sie ist in der UNO–Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verankert. Es geht um Selbstbestimmung, Eigenverantwortung und das ganz normale Dabei-Sein wie andere Menschen auch.
Auch der Kanton Bern möchte, dass Menschen mit einer Beeinträchtigung Ihr Leben freier gestalten können. Deshalb ist seit 1. Januar 2024 das Behindertenleistungsgesetz (BLG) in Kraft. Und die Stiftung Tannacker ist bei den ersten Institutionen dabei.
Das Lenkungsgremium «Teilhabe-Konzept» der Stiftung Tannacker
Daraus ergeben sich für die Mitglieder folgende Schwerpunkte:
Zum Lenkungsgremium «Teilhabe-Konzept» gehören 8 Begleitpersonen.
Momentan setzt sich das Lenkungsgremium «Teilhabe-Konzept» folgendermassen zusammen:
Ursula
Burri
Co-Leitung
Stefanie
Glauser
Co-Leitung
Corinne
Geissbühler
Vertretung Arbeit
Manuela
König
Vertretung Vernetzung der Standorte (ab 2025)
Francesca
Manzone
Vertretung begleitete Personen, externe Vernetzung
Wanda
Stürm
Vertretung Wohnen - Gesundheit
Kevin
Tatzberger
Vertretung Wohnen - Agogik
Anja
Wüthrich
Vertretung Ökonomie
Die Behindertenrechtskonvention (BRK) trat am 3. Mai 2008 in Kraft und zählt heute 175 Vertragsstaaten. Die BRK ist das erste internationale Spezialübereinkommen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Eine Besonderheit: Die BRK ist das erste internationale Übereinkommen, dem die Europäische Union beigetreten ist.
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